Bundesverfassungsgericht

 
  • Was bezahlt wird und was nicht

    Vom 05.03.2010

    Karlsruhe | Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. das berichtet SOZIALblatt.de.

  • Erklärung des Oberbürgermeisters

    Vom 28.08.2009

    Erklärung des Oberbürgermeisters Görlitz-Zgorzelec. Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hat sich am 28. August 2009 auf dem Portal www.goerlitz.de mit einer Erklärung an die Bürgerinnen und Bürger der Europastadt Görlitz-Zgorzelec gewandt. Er nutzt diesen Weg, um über die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Neutralitätsverpflichtung der Stadtverwaltung in Wahlkampfzeiten zu informieren und zugleich zu unterstreichen, dass für Fremdenfeindlichkeit in Görlitz kein Platz ist.

  • Entfernungspauschale: Jetzt kommt das Geld zurück!

    Vom 06.02.2009

    Dresden. Sachsens Pendler können sich in den kommenden Tagen auf Post vom Finanzamt freuen. Ab dem 11. Februar 2009 werden in einer Sonderaktion die geänderten Einkommensteuerbescheide für 2007 versandt, in denen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale berücksichtigt ist.

  • Konsequenzen für Arbeitgeber

    Vom 07.01.2009

    Dresden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 zur Entfernungspauschale haben sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber Änderungen ergeben.

  • Pendlerpauschale - Geld zurück!

    Vom 10.12.2008

    Sachsen. Die Berufspendler in Sachsen sollen so schnell wie möglich ihr Geld zurück bekommen. Das erklärte der sächsiche Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland am 9. Dezember 2008 in Dresden hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Pendlerpauschale. „Ich habe die sächsische Finanzverwaltung angewiesen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit das Urteil umgesetzt wird“, sagte der Minister. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Tage entschieden, dass die Entfernungspauschale in ihrer jetzigen Ausgestaltung nicht dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entspricht. Ab sofort gilt damit faktisch wieder das bis zum 31. Dezember 2006 geltende Recht. Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Pendlerpauschale können 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Davon sind in Sachsen ca. 600.000 Pendler betroffen.

  • Können Raucher aufatmen?

    Vom 30.07.2008

    Karlsruhe. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschied heute in einer mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin zugunsten der Kläger. Zwei Gastwirte sehen in den Gesetzen eine Verletzung ihrer Grundrechte. Da für sie, als Betreiber von Einraumkneipen, gesetzlich keine Ausnahmen vom Rauchverbot möglich sind und die Abtrennung von Raucherräumen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, sehen sie sich gegenüber Gaststätten mit mehreren Räumen benachteiligt. Eine Diskothekenbetreiberin ist der Auffassung, dass das absolute Rauchverbot in Diskotheken eine unverhältnismäßige Berufsausübungsregelung darstelle. Die Regelung verletze außerdem den Gleichheitssatz. Diskothekenbetreiber würden im Vergleich zu Gaststättenbetreibern schlechter behandelt, weil für Gaststätten die Möglichkeit bestehe, einen Raucherraum einzurichten.

 
 
 
 
 

 
 
 
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