Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Neues zur Umweltprämie
Vom 11.06.2009
Berlin. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt seit dem 8. Juni 2009 Reservierungsbescheide für eine Umweltprämie auf Basis der vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 beschlossenen einmaligen Aufstockung der Fördermittel für die Umweltprämie von 1,5 auf 5 Mrd. Euro. Diese Reservierungsbescheide stehen unter Vorbehalt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG). Das Gesetz wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten.
Änderung bei der Abwrackprämie
Vom 20.02.2009
Berlin. Wo Geld zu holen ist, entsteht oft enorme Kreativität, um an das Geld auch heranzukommen. Auch bei der Abwrack-Prämie, offiziell Umweltprämie genannt, musste noch ein zusätzlicher Riegel vorgeschoben werden. Um eine missbräuchliche Beantragung der 2.500 Euro zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
So verschrottet man sein Auto
Vom 17.01.2009
Berlin. Wer einen sehr in die Jahre gekommenen fahrbaren Untersatz sein eigen nennt, für den könnte die Umweltprämie - besser bekannt als Verschrottungprämie - interessant sein. Um das Geld wirklich zu erhalten, müssen jedoch einige Rahmenbedingungen beachtet werden.
