Bezirksschornsteinfegermeister
Kehrbezirke erstmals öffentlich ausgeschrieben
Vom 27.01.2010
Sachsen. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist im November 2008 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Änderungen für den Berufsstand der Schornsteinfeger, die im Rahmen einer Übergangsregelung stufenweise umgesetzt werden. Bisher wurden Kehrbezirke nach einer Bewerberliste besetzt, die die Landesdirektionen jeweils für ihren Bezirk geführt haben. Seit dem 1. Januar 2010 müssen sich Interessenten auf frei werdende Kehrbezirke bewerben und sich einem Auswahlverfahren stellen.

